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   BVerfG, 05.03.1957 - 1 BvR 109/52, 1 BvR 303/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,872
BVerfG, 05.03.1957 - 1 BvR 109/52, 1 BvR 303/54 (https://dejure.org/1957,872)
BVerfG, Entscheidung vom 05.03.1957 - 1 BvR 109/52, 1 BvR 303/54 (https://dejure.org/1957,872)
BVerfG, Entscheidung vom 05. März 1957 - 1 BvR 109/52, 1 BvR 303/54 (https://dejure.org/1957,872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 131; G131 § 3 Nr. 4
    Teilnichtigkeit des Änderungsgesetzes zum G131 bezüglich der Mitarbeiter des RLM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 6, 282
  • DVBl 1957, 390
  • DÖV 1957, 538
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1957 - 1 BvR 109/52
    Der Gesetzgeber war bei Erfüllung des Fürsorgeauftrags nach Art. 131 GG gehalten, den Gleichheitssatz bei der Neugestaltung der Rechtsverhältnisse der einzelnen betroffenen Gruppen im Verhältnis zueinander zu beachten (vgl. BVerfGE 3, 58 ff. [146]).

    Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 307; im folgenden: G 131; vgl. im übrigen zur Bedeutung dieses Gesetzes: BVerfGE 3, 58 ff.) schloß in § 3 Nr. 4 Personen von jeder Berücksichtigung aus, "die am 8. Mai 1945 bei einer Dienststelle der früheren Geheimen Staatspolizei oder bei dem früheren Forschungsamt RLM in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis standen oder auf Grund eines solchen Dienstverhältnisses versorgungsberechtigt waren".

    Der Gesetzgeber war bei Erfüllung des Fürsorgeauftrags nach Art. 131 GG gehalten, den Gleichheitssatz bei der Neugestaltung der Rechtsverhältnisse der einzelnen betroffenen Gruppen im Verhältnis zueinander zu beachten (vgl. BVerfGE 3, 58 ff. [146]).

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1957 - 1 BvR 109/52
    c) Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 19. Februar 1957 - 1 BvR 357/52 - zu C II 4 ausgeführt hat, war der Bundesgesetzgeber nach Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet, bei der Ausführung des Verfassungsauftrages in Art. 131 GG solche Personengruppen unberücksichtigt zu lassen, deren Aufnahme in das Gesetz eine Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung hätte herbeiführen können.
  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 413/53

    Teilweise Verfassungswidrigkeit der Anlage zum G131

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1957 - 1 BvR 109/52
    Wegen der Wirkung dieser Nichtigkeit wird auf die Gründe des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1957 - 1 BvR 413/53 und 1 BvR 422/53 - unter B 5 Bezug genommen.
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